Besucher

1. TICKETS

1.1. Mit Kauf eines Tickets für die Franchise Expo Austria werden der Ticketkäufer sowie Cox Orange Marketing & PR GmbH als Veranstalter Vertragspartner.

1.2. Die erworbene Eintrittskarte darf nicht weiterverkauft werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und / oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung. Bei Verhinderung kann die Registrierung an eine andere Person übertragen werden.

1.3. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

2. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG

2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen oder ganz abzusagen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur zwei Wochen nach ursprünglichem Veranstaltungstermin. Der Anspruch muss schriftlich formuliert mitsamt des Tickets an franchise@cox-orange.at gesendet werden.

2.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm oder Begleitveranstaltungen zu ändern.

2.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gegebenenfalls Umsetzungen zu gleichwertigen Plätzen aus produktionstechnischen Gründen vorzunehmen.

3. FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE

Während der Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die potenziell zum Zwecke der Veranstaltungsberichterstattung, Nachberichterstattung und allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien veröffentlicht werden.

4. HAFTUNG

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände. 

5. NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE

Der Besucher erklärt sich mit dem Betreten des Messegeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während der Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Events in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.

6. DATENSCHUTZ

Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.)

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Wien.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Franchise Expo Austria, Wien, Dezember 2023